Uralte Völker
Suprastellare Organisationen |

Einleitung

Allgemeines

Suprastellare Organisationen im völkerrechtlichen Sinne sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Staaten, die auf Dauer angelegt sind, sich über stellare Grenzen hinweg betätigen und suprastellare Aufgaben erfüllen. Regelmäßig beruhen sie auf völkerrechtlichen Verträgen. Diese Gründungsverträge – häufig als Charta oder Satzung bezeichnet – werden in der überwiegenden Zahl der Fälle auf Staatenkonferenzen erarbeitet, an denen eigens hierfür berufene Staatenvertreter teilnehmen.

Originär vs. Derivativ

Als "Originär" werden die vier suprastellaren Organisationen bezeichnet, die auf Initiative der frühen Hochkulturen errichtet wurden. Später gegründete Organisationen werden auch als "derivative" suprastellare Organisationen bezeichnet.

Nicht als suprastellare Organisation i.e.S. gilt die Interstellare Rote Sonne, da sie von Privatpersonen als Körperschaft chameloidischen Rechts gegründet wurde. Sie gilt allerdings nichtsdestoweniger als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und entsendet Vertreter in den Senat der Shinn. Insoweit ist sie den originären suprastellaren Organisationen zumindest ähnlich, wenngleich ihr diesbezüglicher Status gewilkürter und nicht originärer Natur ist. Sie wird deshalb oft zu den suprastellaren Orgas im weiteren Sinne gezählt.

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